Heiraten in Scheibbs

STANDESAMT SCHEIBBS

Wo darf geheiratet werden?

Im Rathaus Scheibbs, Gemeindeamt Puchenstuben, Gemeindeamt Gresten und im Gemeindeamt St. Georgen/Leys gegen eine vom Land NÖ festgelegte Gebühr in der Höhe von ca. 65 €. Standesamtliche Trauungen können auch im Schlosshof der BH Scheibbs, im Töpperschloss Neubruck (nicht in der Kapelle!) und auf der Burgruine Reinsberg gegen eine Kommissionsgebühr von 200 – 300 € stattfinden.

Trauungszeiten:
Montag bis Freitag während der Amtszeiten, Samstag bis 12.30 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt!


Sektempfang in der Aula im Rathaus: Pauschale 50 €

Welche Voraussetzungen und Unterlagen sind nötig?

Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit unter Angabe der Namensführung in der Ehe

Dokumente: Information beim Standesamt Scheibbs unter T. 07482/42511-25
bzw. unter www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat

 

KIRCHLICHE HOCHZEIT

Wo darf in Scheibbs kirchlich geheiratet werden?

Pfarrkirche Scheibbs, Klosterkirche Scheibbs, evangelische Kirche, Töpperkapelle Neubruck (max. 30 Personen)

Welche Voraussetzungen und Unterlagen sind nötig?

Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit unter Angabe der Namensführung in der Ehe

Dokumente: Information beim Pfarramt Scheibbs unter T. 07482 /42475 bzw.
unter www.oesterreich.gv.at /themen/familie_und_partnerschaft /heirat